Ein einheitliches Grundbuch für den Ort Kühnring gibt es erst seit 1850. Vorher wurden die Grundbücher von den jeweiligen Grundherren geführt. Kühnring war zwei Grundherrschaften untertänig: der Herrschaft Walkenstein und der Pfarre Kühnring. Diese Teilung geht auf das Geschlecht der Kuenringer zurück. Der erste nachweisbare Besitzer der Herrschaft Walkenstein ist Leutold von Kuenring 1297. Bei der Stiftung der Pfarre wurde dieser vermutlich von den Kuenringern ein drittel Zehent und sechzehn Untertanen als Dotation geschenkt. Aus diesem Grund existieren für den Ort Kühnring bis zum Jahr 1850 zwei Grundbücher - eines für die Pfarre Kühnring, eines für die Herrschaft Walkenstein. Im Jahr 1850 nahmen die aufgrund der Revolution von 1848 und der Aufhebung des Untertänigkeitsverhältnisses neue geschaffenen staatlichen Gerichte und Verwaltungsbehörden ihre Tätigkeit auf. Die Grundherren hatten die alten Archivalien an die neuen Behörden abzuliefen, soweit sie für eine kontinuierliche Rechtspflege erforderlich waren, d. h. die Bücher der letzten 50 (1800-1850) bzw. der letzten 100 Jahre (1750-1850). Bücher, die vor 1750 abgeschlossen wurden, waren für die neuen Gerichte nicht mehr von Belang, und blieben zumeist bei den ehemaligen Grundherren. Bis 1899 wurden die Grundbücher neu angelegt; die alten wurden vom "Archiv für Niederösterreich", dem heutigen Niederösterreichischen Landesarchiv eingezogen. Aufgrund dieser geschichtlichen Entwicklung ergibt sich für Kühnring folgender Bestand an Grundbüchern: In der Außenstelle des NÖ Landesarchivs Bad Pirawarth befinden sich folgende Bücher, die den Ort Kühnring betreffen:
Folgendes Grundbuch befindet sich im Stift Geras, das im Jahr 1755 die Herrschaft Walkenstein erwarb:
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